Rechtsprechung
BGH, 13.02.2001 - 1 StR 565/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 46 StGB
Verwerfung der Revision als unbegründet; Verbüßung von Untersuchungshaft allein kein Milderungsgrund - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Körperverletzung - Sachrüge - Rechtsfolgenausspruch - Strafzumessung - Strafmilderungsgrund - Verbüßung von Untersuchungshaft - Rechtsfehler
- Judicialis
-
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
U-Haft als Strafzumessungsgrund - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00
Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 565/00
Es ist der Revision zuzugeben, daß die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich keinen Strafmilderungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschl. vom 23. November 2000 - 3 StR 225/00).
- BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06
Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die …
Die Revision macht zu Recht geltend, dass die Verbüßung von Untersuchungshaft grundsätzlich nicht zu einer Strafmilderung führt (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 18, 20; BGH NStZ 2005, 212; NStZ-RR 2005, 168, 169; wistra 2001, 105; BGH bei Detter NStZ 2005, 500; Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04 - und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00;… Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 72;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 434;… Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753, 756; a. A. zur Berücksichtigung der Untersuchungshaft bei der Strafrahmenwahl BGH StV 1993, 245).Soweit der Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft als strafmildernden Gesichtspunkt gebilligt hat, ist dies im Zusammenhang mit anderen Umständen geschehen, etwa einer überlangen Verfahrensdauer (…BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; Urteile vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 - und vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04), besonderen persönlichen Verhältnissen (Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 565/00), einer den Angeklagten besonders belastenden Ungewissheit (Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 579/99) oder der Tatsache, dass der noch nie inhaftierte Angeklagte durch die Untersuchungshaft besonders zu beeindrucken war (Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93).